Was ist ein Health Claim?
Ein Health Claim ist eine gesundheitsbezogene Aussage auf einem Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel. In der Europäischen Union ist geregelt, wer solche Aussagen machen darf und unter welchen Voraussetzungen.
Die rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Sie legt fest, dass gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln nur dann verwendet werden dürfen, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der EFSA, wissenschaftlich geprüft und zugelassen wurden.
Die EFSA ist eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Parma, die Lebensmittel und Inhaltsstoffe wissenschaftlich bewertet. Sie prüft Anträge auf Health Claims anhand der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz, hauptsächlich aus Humanstudien. Wenn die Evidenz nicht ausreicht, wird der Claim abgelehnt.
Wie streng ist das Verfahren?
Sehr streng. Die EFSA hat seit Einführung der Verordnung tausende Anträge auf Health Claims geprüft. Der überwiegende Teil wurde abgelehnt, weil die wissenschaftliche Evidenz nicht ausreichte. Nur eine vergleichsweise kleine Zahl von Claims wurde zugelassen, für Vitamine, Mineralstoffe und wenige weitere Stoffe.
Das bedeutet: Ein zugelassener Health Claim ist kein Marketingversprechen. Er ist das Ergebnis eines strengen wissenschaftlichen Prüfverfahrens auf Basis klinischer Humanstudien.
Was bedeutet ein Claim konkret?
Ein Beispiel: "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei." Dieser Satz darf nur verwendet werden, weil die EFSA die Evidenz geprüft und bestätigt hat, dass Vitamin C tatsächlich an normalen Immunfunktionen beteiligt ist, und zwar bei einer ausreichenden Versorgung über die Nahrung.
Wichtig ist dabei was der Claim sagt und was er nicht sagt. Er sagt nicht, dass Vitamin C Erkältungen heilt oder das Immunsystem stärker macht als normal. Er sagt, dass Vitamin C zur normalen, also gesunden Funktion des Immunsystems beiträgt. Das ist ein präziser, wissenschaftlich geprüfter Beitrag, kein Heilungsversprechen.
Was ein Claim nicht ist
Ein Health Claim ist kein Heilversprechen. Er ersetzt keine ärztliche Behandlung und ist kein Garant dafür, dass jeder Mensch denselben Effekt spürt. Er beschreibt einen physiologischen Zusammenhang, der wissenschaftlich belegt ist, sagt aber nichts über individuelle Wirkungen aus.
Aussagen wie "heilt Erkältungen", "behandelt Gelenksschmerzen" oder "verhindert Krankheiten" sind keine Health Claims. Sie sind in der EU als Werbung für Nahrungsergänzungsmittel verboten.
Warum viele Pflanzenstoffe keinen Claim haben
Viele Inhaltsstoffe die in Nahrungsergänzungsmitteln beliebt sind, haben keinen zugelassenen EFSA-Health Claim. Dazu gehören OPC aus Traubenkernextrakt, Resveratrol, Astaxanthin als eigenständiger Wirkstoff, Glucomannan für Verdauung, und viele weitere Pflanzenextrakte.
Das bedeutet nicht zwingend, dass diese Stoffe wirkungslos sind. Es bedeutet, dass die bisherige Evidenz aus Humanstudien nach Einschätzung der EFSA nicht ausreicht, um eine verlässliche, reproduzierbare Aussage für die allgemeine Bevölkerung zu treffen. Für manche Stoffe läuft die Forschung noch, für andere wurde ein Antrag gestellt und abgelehnt.
Wie BS3 damit umgeht
Für uns bei BS3 sind zugelassene EFSA-Health Claims die wichtigste Orientierung bei der Produktentwicklung. Wir entwickeln nur Produkte, bei denen mindestens die Kerninhaltsstoffe über belegte Claims verfügen.
Wenn ein Produkt Inhaltsstoffe enthält, für die kein Claim existiert, sagen wir das transparent. In unseren Blogbeiträgen zu OPC+, Resveratrol+ und anderen Produkten erklären wir jeweils klar, welche Wirkungen belegt sind und welche nicht.
Das ist kein Nachteil. Es ist unsere Haltung: Klarheit statt Marketing. Prävention statt Versprechen.
Wo findet man zugelassene Health Claims?
Die EFSA veröffentlicht alle zugelassenen Health Claims in einer öffentlich zugänglichen Datenbank auf ihrer Website. Jeder kann dort nachschlagen welche Aussagen für welche Nährstoffe erlaubt sind.
Quelle
https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/article-13-health-claims
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006R1924

